Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte | Personal und Rechtsangelegenheiten (2023)

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Anliegen für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.
Die dazugehörigen Informationen und Fragen stehen in der jeweiligen Box.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder tiefgehendere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Sachbearbeitung.

ArbeitszeitBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Die wöchentliche Arbeitszeit darf 19 Stunden pro Woche nicht übersteigen.

Die Erfassung, Dokumentation und Überwachung der Arbeitszeiten liegt in Verantwortung der Führungskraft und der Einrichtung. Bitte sprechen Sie die Formalitäten mit der jeweiligen Führungskraft ab.

Als Service zur Arbeitszeiterfassung können Sie unsere Excel-Tabelle zur monatlichen Arbeitszeiterfassung verwenden.
Wir weisen darauf hin, dass die Datei lediglich Standardfälle abdecken kann und bei Abweichungen eigene Erfassungsdokumente erstellt werden müssen.

Welche Pausen habe ich einzuhalten?

Die Arbeit ist durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und von mindestens insgesamt 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu unterbrechen. Als Pause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Beendigung des DienstverhältnissesBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf des Tages, welcher im Dienstvertrag als Vertragsende genannt ist.

Die studentische/wissenschaftliche Hilfskraft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats das Beschäftigungsverhältnis ordentlich kündigen.

Sofern das Beschäftigungsverhältnis kurzfristig außerhalb der regulären Kündigungsfristen beendet werden soll, kann im Einvernehmen mit der Führungskraft ein Auflösungsvertrag geschlossen werden, der über das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten zu beantragen ist.

Befristung und AnrechnungBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Die Befristung von Dienstverträgen mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften richtet sich nach den
§§ 2 und 6 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).

(Video) Plenarsitzung 15.06.2023

Wie lange kann ich als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt werden?

Studentische Hilfskräfte können bis zum Erreichen des ersten (Bachelor) oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss (Master) bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Jahren befristet werden.
Alle einschlägigen Dienstverträge, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 WissZeitVG abgeschlossen wurden, werden unabhängig von der Stundenanzahl, auf die Befristungsdauer nach § 6 WissZeitVG angerechnet.

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss (Master, Uni-Diplom Magister, Staatsexamen), welche den Zugang zum vierten Einstiegsamt (höherer Dienst) eröffnet, können gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG ebenfalls für sechs Jahre befristet beschäftigt werden.
Auch hier werden alle einschlägigen Dienstverträge, die im Sinne des § 5 WissZeitVG abgeschlossen wurden, unabhängig von der Stundenanzahl auf die Befristungsdauer angerechnet.

Werden die Dienstverträge gegenseitig auf die Befristungsdauer angerechnet?

Dienstverträge, welche nach § 6 WissZeitVG geschlossen wurden, werden nicht auf die Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG angerechnet.
Bei einer Weiterbeschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeitende gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG werden alle Dienstverträge mit Master-Abschluss und einem Beschäftigungsumfang von ≥ 9,25 Wochenstunden auf die Befristungsdauer angerechnet.

Einstellungsunterlagen bzw. Unterlagen für die WeiterbeschäftigungBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sind Beschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz. Für die Einstellung und die Entgeltzahlung sind bestimmte Unterlagen erforderlich, welche beim Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten, Referat PA 2, vorgelegt werden müssen.

Wir weisen darauf hin, dass die Anträge/Dienstverträge nur bei Vorliegen sämtlicher Unterlagen bearbeitet und zur Zahlbarmachung an das Landesamt für Finanzen Koblenz (LfF) weitergeleitet werden können. Fehlende Unterlagen müssen daher zeitnah nachgereicht werden.

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Einstellung:

  • Personalausweis und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder (zweifach)
  • aktuelle Studienbescheinigung mit Fachangabe
  • Vordruck Personalien
    Merkblatt: Belehrung über die Dienstpflichten und Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses (Das Merkblatt ist nicht einzureichen!)
  • Personalfragebogen für das Landesamt für Finanzen
  • Bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel mit dem Zusatz, dass die Ausübung studentischer/wissenschaftlicher (Neben-)Tätigkeit gestattet ist
  • Urkunden sämtlicher Hochschulabschlüsse (Kopie)

Folgende Unterlagen sind bei einer Weiterbeschäftigung vorzulegen:

  • aktuelle Studienbescheinigung mit Fachangabe
  • Vordruck Personalien (Sofern eine Änderung der persönlichen Daten eingetreten ist!)
    Merkblatt: Belehrung über die Dienstpflichten und Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses (Das Merkblatt ist nicht einzureichen!)
  • Personalfragebogen für das Landesamt für Finanzen, nur bei einer Unterbrechung von ≥ 6 Monaten!
  • Bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: gültiger Aufenthaltstitel mit dem Zusatz, dass die Ausübung studentischer/wissenschaftlicher (Neben-)Tätigkeit gestattet ist
  • Urkunde des Hochschulabschlusses (Kopie) (zweifach), nur wenn ein neuer Abschluss erreicht wurde!

Was ist bei ausländischen Hochschulabschlüssen zu beachten?

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen bedarf es zusätzlich:

  • sofern vorhanden, die Anerkennungsurkunde des ausländischen Hochschulabschlusses (ausgestellt von der JGU Mainz im Rahmen der Einschreibung) (Kopie)
    alternativ die Zeugnisse und Urkunden sämtlicher Hochschulabschlüsse in Originalsprache inklusive aller ggf. vorausgegangener Prüfungen, Transcript of Records und Diploma Supplements mit amtlicher Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache (Kopien)
  • akademischer Lebenslauf

Was ist bei einem Aufenthaltstitel ausländischer Studierenden zu beachten?

Auslaufende Aufenthaltstitel müssen zeitnah vor Ablauf verlängert werden, da es ansonsten zu einer Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses kommt. Bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels ist eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. Ohne Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. einer vorläufigen Bescheinigung darf keine Arbeitsaufnahme erfolgen!

Entgelt / VergütungBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Das Entgelt richtet sich nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in der jeweils geltenden Fassung.

Wie hoch sind die Vergütungssätze?

Die Höhe der aktuellen Bruttovergütung kann den entsprechend geltenen Entgelttabellen entnommen werden:

(Video) Study Stream #3 | Meine Prüfungen: Rechte & Pflichten | 26.01.2022 | 15 Uhr

  • Entgelttabelle ab 01.04.2021
  • Entgelttabelle ab 01.10.2022
  • Entgelttabelle ab 01.04.2023

Die Zahlung der Vergütung erfolgt über das Landesamt für Finanzen Koblenz (LfF).

Wann wird das Entgelt gezahlt?

Das Entgelt wird jeweils am Monatsende für den laufenden Monat gezahlt (einschließlich etwaiger Nachzahlungen). Voraussetzung hierfür ist, dass alle für die Entgeltzahlung erforderlichen Unterlagen bis zum 10. eines Monats der entgeltzahlenden Stelle, dem Landesamt für Finanzen (LfF) vorliegen. Über die Höhe des Entgeltes und der Abzüge erhalten Sie eine Entgeltabrechnung.

Erhalte ich als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskraft Weihnachtsgeld?

Studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten eine Jahressonderzahlung, sofern sie am 01. Dezember einen gültigen Dienstvertrag haben. Die Zahlung erfolgt automatisch durch das Landesamt für Finanzen (LfF). Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem die Hilfskraft keinen Anspruch auf Vergütung hat. Die Höhe beträgt:

  • bei einer Hilfskraft ohne Abschluss 80 %.
  • bei einer Hilfskraft mit Abschluss (Bachelor, FH-Diplom, o.ä.) 80 %.
  • bei einer Hilfskraft mit Abschluss (Master, Staatsexamen, Magister, o.ä.) 50 %.

KonfliktberatungBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich zur Förderung des partnerschaftlichen Umgangs ihrer Beschäftigten verpflichtet. Mit der Einrichtung einer Konfliktberatungsstelle wurde den Beschäftigten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Möglichkeit geboten, sich mit Konflikten an Ihrem universitären Arbeitsplatz, die nicht mehr von den Beteiligten selbst gelöst werden können, an eine unabhängige Stelle zu wenden.

Im Rahmen des PE-Weiterbildungsprogramms werden regelmäßig Kurse zum Thema „Umgang mit Konflikten“ für Beschäftigte und Führungskräfte angeboten.

KrankheitBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist diese unverzüglich dem Vorgesetzen sowie den Krankmeldern des Bereiches mitzuteilen.

Seit Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) muss im Rahmen der Krankmeldung angeben werden, ob es sich um eine Erkrankung handelt, welcher eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugrunde liegt und für welchen Zeitraum diese ausgestellt ist. Die Angabe ist erforderlich, da keine Ausfertigung der eAU für den Arbeitgeber erstellt wird. Eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen, ebenso die Dauer.

Dies gilt nicht für:
- privat krankenversicherte Beschäftigte
- Beschäftigte, die sich zu einer Ärztin/einem Arzt ohne Kassenzulassung begeben
- Auslandssachverhalte
- „Kind krank“
Für diese Fälle ist der Nachweis nach wie vor durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
im Original beim Arbeitgeber zu führen.

Die Anzeigepflicht besteht weiterhin unverändert ab dem ersten Krankheitstag, ein Attest wird wie bisher ab dem vierten Krankheitstag benötigt.

Krankmeldungen von studentischen und wiss. Hilfskräften sind mittels Veränderungsanzeige von der Institutsleitung/den Krankmeldepersonen beim Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten, Referat PA 2, einzureichen.

Auch hier ist die Angabe erforderlich, ob eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und für welchen Zeitraum.

Bekomme ich Krankengeld?

Krankenbezüge werden nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, jedoch nicht über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus.

Müssen Fehlzeiten wegen Krankheit nachgearbeitet werden?

(Video) Wer ist die Frankfurt UAS in der Verwaltung? | Frankfurt UAS

Nein, krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen nicht nachgearbeitet werden.

Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter GewaltBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) duldet in ihrem Bereich keine sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Diskriminierung. Über die Vorgaben von § 3 IV AGG hinaus, die für alle Beschäftigten gelten, sieht sich die JGU in der Verantwortung, alle ihre Mitglieder vor solchen Handlungen und Verhaltensweisen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 die folgende Richtlinie beschlossen, die die Richtlinie des Senats zum Schutz vor sexueller Belästigung vom 1. Februar 2013 ersetzt:

Richtlinie des Senates zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Schwangerschaft und ElternzeitBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Sobald eine Schwangerschaft bekannt ist, benötigt das zuständige Referat des Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten unter Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins eine formloseMitteilung(gerne per E-Mail).

Ist die Mitteilung bei uns eingegangen, erhalten Sie ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden auch bei studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften Anwendung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung des Dezernats Personal und Rechtsangelegenheiten.

Wird meine Zeit durch die Schwangerschaft bzw. Elternzeit verlängert?

Es besteht für wissenschaftliche Hilfskräfte, deren Vertrag in Anlehnung des § 2 Abs. 1 WissZeitVG (Master-Abschluss) befristet ist, ebenfalls ein Anspruch auf Verlängerung des Dienstvertrages für Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz und für Elternzeit ohne Beschäftigung, soweit diese in den laufenden Vertrag fallen.

SozialversicherungspflichtBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Die Prüfung der Sozialversicherungspflicht erfolgt durch das Landesamt für Finanzen (LfF).
Es ist keine weitergehende Beratung durch das Dezernat Personal und Rechtsangelegenheiten möglich.

Grundsätzlich ist eine studentische/wissenschaftliche Hilfskraft im Rahmen seines Dienstvertrages voll sozialversicherungspflichtig.

Unter folgenden Voraussetzungen besteht keine Sozialversicherungspflicht:

(Video) Plenarsitzung 25.05.2023

  • kurzfristige Beschäftigung
    Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Beschäftigungsdauer von maximal drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Versicherungsfreiheit in allen Bereichen der Sozialversicherung.
  • geringfügige Beschäftigung
    Voraussetzung für eine geringfügige Beschäftigung ist, dass das monatliche Entgelt (inklusive Jahressonderzahlung) maximal 450 € (ab 01.10.2022 max. 520 €) beträgt. Die Arbeitsentgelte mehrerer geringfügiger Beschäftigungen werden dabei zusammengerechnet.In diesem Falle besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
    Eine Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich in Höhe von 3,7 % der Arbeitsentgeltes (mindestens jedoch 33,08 €). Auf Antrag (deutsch) / (englisch) ist jedoch eine Befreiung hiervon möglich.
  • Werkstudentierende
    Voraussetzung ist die Anerkennung als „ordentliche Studierende“: Die studentische/wissenschaftliche Hilfskraft muss immatrikuliert sein und die Zeit und Arbeitskraft muss überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden (liegt vor bei einer Studienzeit bis 25 Fachsemester je Studiengang und einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden/Woche; Ausnahmen während Semesterferien möglich).In diesem Falle besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie eine Rentenversicherungspflicht (Anteil: grundsätzlich 9,35 %). Eine Befreiung hiervon ist nicht möglich.

Informationen/Merkblätter

Info - Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung

Erklärung zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen

Merkblatt zu den Übergangsregelungen bei kurzfristigen und geringfügigen Beschäftigungen

Info - Merkblatt für Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich

Info - Merkblatt zur Sozialversicherung für Studierende

Info - Merblatt zur Sozialversicherungspflicht für Studierende im Zweitstudium

Erklärung zu der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses von Studierenden im Erst-/Zweitstudium

Suchtberatung und -präventionBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Als Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements der JGU bietet die Suchtberatung und -prävention Unterstützung und Information am Arbeitsplatz an - insbesondere im Umgang mit übermäßigem Konsum von Alkohol und anderem Suchtverhalten - und ist für alle Beschäftigten offen.

Sie ist Ansprechpartnerin für die Qualifikation von Führungskräften, genauso wie für Intervention und Hilfe im konkreten Einzelfall. Die Beratung erfolgt über eine externe Suchtberaterin und unterliegt der Schweigepflicht.

UrlaubBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren

Studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte haben Anspruch auf Erholungsurlaub.

Für die Berechnung und die Genehmigung des Urlaubes ist die Beschäftigungsstelle (Fachbereich, Institut bzw. wissenschaftliche Einrichtung) zuständig. Der Urlaub ist dort zu beantragen und wird auch von dort genehmigt oder ggf. abgelehnt.

Den Urlaubsantrag stellen wir Ihnen gerne bereit.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen Erholungsurlaub. Für die Berechnung der Urlaubstage sind die Tage der Beschäftigung pro Woche maßgeblich und nicht die abzuleistende Stundenzahl.
Formel: Urlaubsanspruch bei X Arbeitstag(en) x Anzahl der Beschäftigungsmonate / 12

Bei einer Beschäftigung von:
6 Arbeitstagen pro Woche erhalten Sie 24 Tage Erholungsurlaub (= 4 Wochen)
5 Arbeitstagen pro Woche erhalten Sie 20 Tage Erholungsurlaub (= 4 Wochen)
4 Arbeitstagen pro Woche erhalten Sie 16 Tage Erholungsurlaub (= 4 Wochen)
3 Arbeitstagen pro Woche erhalten Sie 12 Tage Erholungsurlaub (= 4 Wochen)
2 Arbeitstagen pro Woche erhalten Sie 8 Tage Erholungsurlaub (= 4 Wochen)
1 Arbeitstag pro Woche erhalten Sie 4 Tage Erholungsurlaub (= 4 Wochen)

(Video) Gremien - Mitbestimmung an der TU Berlin

Bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung im Urlaubsjahr erfolgt eine der Beschäftigungsdauer entsprechende Zwölftelung des Urlaubsanspruchs. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Werden Feiertage auf den Erholungsanspruch angerechnet?

Bei festgelegten wöchentlichen Arbeitstagen (bspw. immer montags und freitags) müssen Feiertage, welche auf diese Arbeitstage fallen (bspw. Pfingstmontag, Karfreitag) nicht nachgearbeitet, bzw. vorgearbeitet werden. Für diese Tage muss auch kein Urlaub beansprucht werden.
Wenn eine studentische/ wissenschaftliche Hilfskraft nicht an fest vereinbarten Arbeitstagen arbeitet, sondern flexibel eingesetzt wird, wird die wöchentliche Arbeitszeit pro Feiertag um ein Fünftel gekürzt.

FAQs

Wann ist man wissenschaftliche Hilfskraft? ›

Es handelt sich in der Regel um Studierende, die an einer jeweiligen Universität oder Hochschule immatrikuliert sind. Die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft wird daher neben dem Studium ausgeübt. Wissenschaftliche Hilfskräfte werden im universitären Umfeld auch als Hilfswissenschaftler oder HiWi bezeichnet.

Was ist ein studentischer Mitarbeiter? ›

Studentische und wissenschaftliche Hilfskraft: Definition

Als „studentische Hilfskraft“ (shk) gelten hingegen Studierende ohne Studienabschluss, die aber in einem Studiengang immatrikuliert sind.

Ist HiWi eine Beschäftigung? ›

Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft ist nach § 6 WissZeitVG bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig.

Was versteht man unter Studentische Aushilfe? ›

Eine studentische Aushilfe hat meist Aufgaben, die bereits eine fachliche Nähe zum Studium haben, aber noch nicht mit so viel Verantwortung. Arbeitet man an einer Hochschule ist man bei diesen Jobs dann häufig eine sogenannte studentische Hilfskraft. Als Werkstudent geht der Job noch einen Schritt weiter.

Wie lange kann man wissenschaftlicher Mitarbeiter sein? ›

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen dürfen grundsätzlich für maximal 12 Jahre (Medizin: 15 Jahre), davon maximal 6 Jahre vor der Promotion, befristet an einer deutschen Hochschule angestellt werden.

Wie viel darf ich als Student arbeiten? ›

Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du neben dem Studium in einem Unternehmen. Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien. Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben.

Sind wissenschaftliche Mitarbeiter Studenten? ›

Einstellungsvoraussetzung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Er ist daher kein Student mehr und als Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, wenn ein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Werkstudenten? ›

Die Regel besagt: Ist ein Student als Werkstudent beschäftigt, führen Sie als Arbeitgeber für diese Beschäftigung keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab - egal, wie hoch das Entgelt ist. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung fällt für die Beschäftigung an.

Wann ist man als Student sozialversicherungspflichtig? ›

Studenten dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Kommen sie über 20 Wochenstunden, fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen Studierende über 20 Stunden in der Woche arbeiten können, ohne dass die Versicherungsfreiheit entfällt.

Ist studentische Hilfskraft Haupt oder Nebenbeschäftigung? ›

Sofern Sie keine weitere Beschäftigung neben Ihrer Tätigkeit an der Hochschule/Universität ausüben, handelt es sich hierbei um Ihr Hauptarbeitsverhältnis. Sollten Sie einer weiteren Beschäftigung nachgehen, müssen Sie bitte wählen welches Arbeitsverhältnis Ihr Haupt- bzw.

Was ist eine studentische Beschäftigung? ›

Ordentlich Studierende, die während des Studiums eine mehr als nur geringfügig entlohnte oder kurz- fristige Beschäftigung ausüben, werden Werk- studenten genannt, sofern sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich als HiWi kündigen? ›

Das Arbeitsverhältnis kann vorfristig mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats beendet werden. Die Kündigung ist schriftlich beim Arbeitgeber, z.B. dem/der Betreuer*in, einzureichen. Es kann aber auch im gegenseitigen Einvernehmen ohne Kündigungsfrist enden.

Was ist der Unterschied zwischen Aushilfe und studentische Aushilfe? ›

Im Minijob können Sie durchschnittlich bis zu 520 Euro im Monat verdienen, mit einer Werkstudentenstelle auch mehr. Der Stundenlohn liegt im Minijob und mit einer Werkstudentenstelle auf jeden Fall bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12 Euro, kann aber auch höher sein.

Wie viel Stunden als studentische Aushilfe? ›

Wie viele Stunden pro Woche darf ein Werkstudent arbeiten? Ein Werkstudent darf grundsätzlich regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, auch wenn er bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.

Kann ein Student einen Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? ›

Studenten dürfen gleichzeitig sowohl als kurzfristige Beschäftigte als auch als Werkstudenten arbeiten. Vorausgesetzt, sie arbeiten als Werkstudenten höchstens 20 Stunden die Woche, verdienen weniger als 520 € im Monat und arbeiten nicht länger als 3 Monate bzw. 70 Kalendertage im Jahr.

Wer gilt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter? ›

Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, die in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen, in der Medizin auch im Bereich der Krankenversorgung.

Was ist ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit akademischem Abschluss? ›

Der Begriff wissenschaftlicher Mitarbeiter ist sehr allgemein gehalten. Er beschreibt auch nur ganz allgemein einen Mitarbeiter an einer Universität oder Einrichtung, der in der Forschung und Lehre unterstützt. Nicht selten beginnen Sie nach dem Studium mit Verwaltungs- oder Hilfstätigkeiten.

Was nach Wissenschaftlicher Mitarbeiter? ›

Akademische Laufbahn: Diese Stufen und Positionen gibt es
  • Studentische Hilfskraft.
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Doktorand, Postdoc, Akademischer Rat, Nachwuchsgruppenleiter)
  • Privatdozent als Zwischenstufe (habilitiert, aber ohne Professur)
  • Juniorprofessor.
  • Professor.

Was passiert wenn man als Student mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet? ›

Wird die 26-Wochen-Regel überschritten, geht man davon aus, dass die Beschäftigung überwiegt und das Studium in den Hintergrund rutscht. Die Folge: Der Job wird versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Mit anderen Worten, deine studentischen Aushilfen werden zu „normalen“ Arbeitnehmern.

Was passiert wenn man als Student Vollzeit arbeitet? ›

Denn wenn du Vollzeit studieren und Vollzeit arbeiten gehst, dann kommt dir das Gesetz in die Quere und streicht dir sogar im schlimmsten Fall deinen Studentenstatus. Laut Gesetz dürfen Studierende im Semester nämlich nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten – hier sollte das Studium immer Vorrang haben.

Kann man neben dem Studium Vollzeit arbeiten? ›

Vollzeit studieren und Vollzeit arbeiten – darfst du das überhaupt? Die Antwort ist: Nein. Du darfst als Vollzeitstudent /-in nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Sind wissenschaftliche Mitarbeiter immer Doktoranden? ›

Doktoranden an der Universität sind eine eigenständige Gruppe, die nicht den Studierenden zugeordnet wird. Sie gehören zur Gruppe der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Allerdings unterliegen Promovierende in einigen Bundesländern der Immatrikulationspflicht.

Was sind nicht wissenschaftliche Mitarbeiter? ›

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Dittmittelprojekten sind Beschäftigte einer Hochschule oder Forschungseinrichtungen, die die wissenschaftliche Forschung administrativ unterstützen bzw. nichtwissenschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören bspw. Sachbearbeiter/innen, Laboranten sowie Sekretär/innen.

Welcher Arbeitsvertrag für Studenten? ›

Werkstudentenvertrag: Der Arbeitsvertrag nur für Studenten

Der Vertrag für die studentische Hilfskraft ist dem Standardarbeitsvertrag sehr ähnlich. Denn auch Werkstudenten unterliegen den gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Regelungen (eine Ausnahme stellt der Praktikumsvertrag dar).

Wie viel darf man in der studentischen Krankenversicherung verdienen? ›

Eine Altersgrenze ist hierfür nicht vorgesehen. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des Studenten 485 Euro (2023) nicht überschreiten.

Wie viel darf man als Werkstudent verdienen um familienversichert zu bleiben? ›

Wer aber im Rahmen einer Beschäftigung oder eines bezahlten Praktikums mit mehr als 520 Euro im Monat (bis 30.09.2022: 450 Euro) über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, verliert diesen Schutz und muss sich selbst versichern.

Wird man als Werkstudent bezahlt wenn man krank ist? ›

Hinweis: Durch die Beschäftigung als Werkstudierende wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Werkstudenten erhalten deshalb auch kein Kurzarbeitergeld. Außerdem endet ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach maximal sechs Wochen. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Krankengeld.

Wer zahlt Sozialversicherung bei Studenten? ›

Die Regel besagt: Ist ein Student als Werkstudent beschäftigt, führen Sie als Arbeitgeber für diese Beschäftigung keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab - egal, wie hoch das Entgelt ist. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung fällt für die Beschäftigung an.

Wann sind Studenten nicht versicherungspflichtig? ›

Seit 2020 bestehen für Hochschulen und Krankenkassen umfassende Meldepflichten. Die Versicherungspflicht besteht für Studierende in Deutschland an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen bis (längstens) zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V).

Welche Steuern muss ich als Student zahlen? ›

Wenn du als Student angestellt arbeitest, musst du Steuern, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen – unabhängig von der Höhe des Lohns.

Was passiert wenn ich mehr als 520 Euro verdiene Student? ›

Übersteigt das regelmäßige Gesamteinkommen 520 Euro im Monat, müssen sich Studierende selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Seit Oktober 2022 wurde auch im Zuge der Erhöhung des Mindestlohnes die Einkommensgrenze auf 520 Euro im Monat angehoben, das gilt auch für Minijobs.

Wie kann ich als Student mehr als 450 Euro verdienen? ›

Verdienst Du in Deinem Nebenjob mehr als 450 Euro, handelt es sich nicht länger um einen Minijob. Bis zu einer Verdienstgrenze von 850 Euro im Monat wird von einem Midijob gesprochen. Bei diesem musst Du auch als Student einen Anteil an die Sozialversicherung zahlen.

Wie viel kann man steuerfrei verdienen? ›

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2022 10.347 €.

Wann darf man als Student mehr als 20 Stunden arbeiten? ›

Der Student darf nicht bereits für über 26 Wochen in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Das heißt, wenn der Student im vergangenen Jahr mehr als sechs Monate in Vollzeit gearbeitet hat, darf auch in den Semesterferien nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Wie lange darf man als Werkstudent angestellt sein? ›

Sofern sie am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gilt die 26-Wochen-Regelung: Sie bleiben Werkstudenten, wenn sie im Laufe eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) insgesamt maximal 26 Wochen (182 Kalendertage) über die 20-Stunden-Grenze ...

Warum darf man als Werkstudent nur 20 Stunden arbeiten? ›

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden sind die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs erfüllt.

Ist Tutor Hiwi? ›

Sie finden sich in einem Dschungel aus Abkürzungen wieder. Je nach Hochschule spricht man von Hilfswissenschaftlern, Hiwis, studentischen Beschäftigten oder einfach nur SHK oder WHK. Alle Begriffe bezeichnen Hilfskräfte an einer Hochschule. In dozenten-nahen Tätigkeiten spricht man stets von Tutoren.

Kann man als Werkstudent einfach gekündigt werden? ›

Auch Werkstudent:innen genießen nach Ablauf der Probezeit Kündigungsschutz. Das bedeutet, sie können nicht ohne relevanten Grund gekündigt werden.

Warum Hiwi werden? ›

Als Hiwi hast du hingegen die Möglichkeit, an aktuellen Forschungsthemen mitzuarbeiten und das wissenschaftliche Arbeiten besser kennenzulernen. Dadurch wird dein Studium deutlich interessanter und du bekommst eine viel bessere Vorstellung von den abstrakten Inhalten, die du für deine Klausuren lernen musst.

Was ist der Unterschied zwischen Werkstudent und studentische Hilfskraft? ›

Arbeitet man an einer Hochschule ist man bei diesen Jobs dann häufig eine sogenannte studentische Hilfskraft. Als Werkstudent geht der Job noch einen Schritt weiter. Man ist zwar noch im Studium, aber bereits in Teilzeit voll in die fachlichen Themen des Unternehmens eingebunden und trägt bereits Verantwortung.

Was kostet mich eine 520 € Kraft? ›

Sozialabgaben für gewerbliche 520-Euro-Minijobs

Wenn ein 520-Euro-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent.

Was ist eine studentische Hilfskraft? ›

Wie der Name andeutet, erledigt ein Hiwi im akademischen Umfeld hauptsächlich Hilfstätigkeiten. Das heißt, er unterstützt in Lehre, Forschung und teilweise bei verwalterischen Tätigkeiten.

Wie viel darf ich neben dem Studium arbeiten? ›

Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien. Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben.

Wie viel darf ich als Student verdienen um noch Kindergeld zu bekommen? ›

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Bin ich mit einem 520 € Job krankenversichert? ›

Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 520 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Was ist die 70 Tage Regelung? ›

Die 70-Tage-Regelung ist im Bereich kurzfristige Beschäftigung relevant. Wer sich für eine kurzfristige Beschäftigung (beispielsweise Saisonarbeit, Messe- und Eventarbeit) entscheidet, darf maximal durchgehend 3 Monate oder 70 Arbeitstage jährlich arbeiten. Das ist die sogenannte 70-Tage-Regelung.

Wann kann man wissenschaftlicher Mitarbeiter sein? ›

Voraussetzung, um als Wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten zu können, ist ein abgeschlossenes Studium und eine anschließende Vertiefung mit Masterabschluss. Die fachliche Disziplin steht zu freien Auswahl.

Wann ist eine Quelle wissenschaftlich? ›

Also der Grundanspruch ist, dass es sich um eine wissenschaftliche Quelle bzw. wissenschaftlich anerkannte Quellen handelt, publiziert von wissenschaftlichen Verlagen und verfasst von Wissenschaftlern, die in dem jeweiligen Fachbereich tätig sind.

Wann ist eine Arbeit wissenschaftlich? ›

Wissenschaftlich arbeiten heißt, ein Thema eingrenzen, sich in kurzer Zeit einarbeiten, sich mit Fachtexten auseinandersetzen, einen komplexen Sachverhalt analysie- ren und Argumentationen nachvollziehen sowie ein Thema adressatenorientiert darstellen können.

Wie bekommt man eine HiWi Stelle? ›

Oftmals werden HiWi-Stellen durch direkte Ansprache vergeben. Professorinnen und Professoren kommen häufig auf Studierende zu und fragen sie, ob sie sich vorstellen können, die eigene Forschung zu unterstützen.

Was ist ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni? ›

Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben, darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben.

Welche Quellen darf man nicht verwenden? ›

Romane, Boulevardzeitungen, Vorlesungsskripte, Lehrbücher, Lexika, und Bachelor- oder Hausarbeiten sind Quellen, aus denen du nicht zitieren solltest.

Was zählt alles als wissenschaftliche Quelle? ›

Zu Quellen im Sinne von wissenschaftlicher Literatur zählen jedoch vor allem Fachbücher, Fachartikel in Zeitschriften, Aufsatzsammlungen und Konferenzbänden, Studien und Forschungsberichte. Generell unterscheidet man bei der Quellenarbeit zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärquellen.

Warum ist Wikipedia keine wissenschaftliche Quelle? ›

Die Kernprobleme Wikipedias sind also einerseits die Anonymität der Autoren, die fehlende Qualitätskontrolle und die Dynamik, beziehungsweise Veränderbarkeit, der Artikel. Du bist sowieso nur in seltenen Fällen darauf angewiesen Wikipedia zu zitieren.

Welche Kriterien muss eine Arbeit erfüllen um als wissenschaftlich zu gelten? ›

- Wissenschaftliche Arbeiten müssen nachvollziehbar, methodisch präzise, vollständig, selbständig und ehrlich angefertigt werden. → Ziel des Studiums und der eigenen wissenschaftlichen Arbeit ist es, sich diese Methoden, Annahmen und die Fachsprache anzueignen, um an der Diskussion über Literatur teilnehmen zu können.

Was ist bei einer wissenschaftlichen Arbeit zu beachten? ›

Ganz allgemein ist wissenschaftliches Arbeiten aber ein methodisches und systematisches Vorgehen, bei dem es wichtig ist, dass die Ergebnisse objektiv nachvollziehbar und auch reproduzierbar sind. Das erreicht man durch die Offenlegung der verwendeten Quellen und durch eine detaillierte Beschreibung von Experimenten.

Woher weiss ich ob eine Quelle wissenschaftlich ist? ›

Nach wissenschaftlichen Quellen suchen kannst du ebenfalls über spezielle Suchmaschinen wie Google Scholar, Scirus oder Base. Teilweise sind die wissenschaftlichen Quellen auf Englisch, aber teilweise ist die Nutzung kostenlos und du findest Verweise auf weiterführende Publikationen.

Ist Tutor HiWi? ›

Sie finden sich in einem Dschungel aus Abkürzungen wieder. Je nach Hochschule spricht man von Hilfswissenschaftlern, Hiwis, studentischen Beschäftigten oder einfach nur SHK oder WHK. Alle Begriffe bezeichnen Hilfskräfte an einer Hochschule. In dozenten-nahen Tätigkeiten spricht man stets von Tutoren.

Wie viel kann ich als Student verdienen? ›

Du darfst bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Bei einem Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (Stand: Jan. 2021) musst Du für diese Summe höchstens rund elf Stunden pro Woche oder rund 47 Stunden im Monat arbeiten. Als Vollzeit-Student/in brauchst Du auf den Betrag keine Steuern und keine Sozialabgaben bezahlen.

Videos

1. Plenarsitzung 23.03.2023
(Abgeordnetenhaus von Berlin)
2. 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit, Soziales am 16.06.2022
(Abgeordnetenhaus von Berlin)
3. Oeffentliches Recht fuer Wirtschaftswissenschaftler 03 Allgemeine Grundrechtslehren Teil 2
(Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler)
4. Plenarsitzung 26.01.2023
(Abgeordnetenhaus von Berlin)
5. 14. Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 07.11.2022
(Abgeordnetenhaus von Berlin)
6. 2. o. BV-Sitzung SoSe 22 , 4.06.22, Teil 2
(Österreichische Hochschüler_innenschaft)

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Author: Barbera Armstrong

Last Updated: 03/10/2023

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